Aktuelles

Ankündigung Physikklausur Teil 2 am 31.03.2023 

Die Physikklausur findet am Freitag dem 31.03.2023 um 10 Uhr statt. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Ankündigung.

 

Hinweise zum Praktikum II

Den Ablaufplan für das Praktikum II im Sommersemester 2023 finden Sie nun unter Informationen und Pläne. Die Einteilung in die Praktikumsgruppen (A-F) entnehmen Sie bitte dem Dokument im geschützten Bereich.

 

Wintersemester 2022/23

Vorlesung (3 Wochenstunden) von Prof. Dr. Daniel Huster

  • 17.10.2022 – 04.02.2023, Montag, 12:00 – 14:45 Uhr im großen Hörsaal Studienzentrum Liebigstraße 27

dazu Praktikum I (seminaristische Übungen):

und Praktikum II (vier Einführungsveranstaltungen):

Klausur: MC-Klausur, Teil 1 am Samstag, 17.12.2022 9:00 – 9:30 Uhr; Teil 2 am Freitag, 31.03.2023 (weitere Informationen folgen in der Vorlesung und auf unserer Homepage)

Sommersemester 2023

Praktikum II: zwölf Versuchskomplexe und praktisches Testat

14 Wochen, beginnend ab der Woche vom 03.04.2023, je 2 Wochenstunden, je drei Kursgruppen zusammen. Siehe Informationen und Pläne.

1. Wiederholungsklausur: Mai 2023

2. Wiederholungsklausur: Sep./Okt. 2023

1. Wiederholung praktisches Testat: Juli 2023

2. Wiederholung praktisches Testat: Sep./Okt. 2023

Schein "Praktikum der Physik" für Studierende der Humanmedizin

Die Ausbildung im Fach „Physik für Mediziner“ wird mit dem Schein „Praktikum für Physik für Mediziner“ abgeschlossen.

Voraussetzungen für die Erteilung des Scheins:

  • Teilnahme am Praktikum I (Seminaristische Übungen) und an allen zwölf Versuchskomplexen im Praktikum II (Sommersemster). Hinweise zum Ablauf: siehe Praktikumsordnung unter Informationen und Pläne.
  • erfolgreich abgeschlossene Klausur
  • erfolgreiche Teilnahme am Abschlusstestat praktischer Teil (Juni/Juli 2023)

(Für die Klausur und das Testat sind jeweils zwei Wiederholungen möglich)

Der Schein „Praktikum der Physik für Mediziner“ ist Voraussetzung zur Teilnahme an Praktika und Seminaren im Fach Physiologie und für die Zulassung zum ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung („Physikum“) nach dem 4. Semester.

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